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Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)
Der Mobilen Tierheilpraxis Paul Rother 36214
Nentershausen
Anwendbarkeit der AGB
Die AGB regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen
Tierheilpraktiker (THP) und
Kunde als Behandlungsvertrag gemäß § 611
Abs. 1 BGB. Abweichende
Vereinbarungen, Bedingungen, Ergänzungen und Abstriche gelten
nur nach
schriftlicher Bestätigung meinerseits. Zum eindeutigen
Verständnis habe ich die
Bezeichnung "Kunde" stellvertretend für die Bezeichnung
"Patientenbesitzer", "Tierhalter" oder Verfügungsberechtigte/r
gewählt.
Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde
das generelle Angebot
des Tierheilpraktikers annimmt und sich an den Tierheilpraktiker zum
Zwecke der
Beratung, Diagnose und Therapie wendet. Der THP ist jedoch berechtigt,
einen
Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen (z.B.
wenn ein
erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden
kann, der
Tierheilpraktiker aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln
kann oder darf oder
die ihn in Gewissenskonflikt bringen können.) Hierbei bleibt
der
Honoraranspruch des Tierheilpraktikers für die bis zur
Abweisung entstandenen
Leistungen, einschließlich erfolgter Beratung, erhalten.
Behandlungsvertrag:
Durch das Anwenden der Kenntnisse und Fähigkeiten der
Ausübung der Heilkunde
zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Tier erbringt der
Tierheilpraktiker
seine Dienste gegenüber dem Kunden. Untersuchung und
Behandlung erfolgen gem.
§§ 611 und 612 BGB sowie auf der Grundlage der AGB.
Haftung des Behandlers:
Ansprüche aus versehentlicher oder unwissentlicher
Fehlinformation sind- soweit
nach BGB zulässig - ausgeschlossen.
Vom Tierheilpraktiker werden überwiegend Heilungsmethoden
angewendet, die
schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der
Wissenschaft
entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional
erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Deshalb wird ein
subjektiv
erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch
garantiert und
sind überdies gesetzlich unzulässig.
Mitwirkung des Kunden:
Der Tierheilpraktiker kann den Kunden nicht zu einer aktiven Mitwirkung
verpflichten. Der Tierheilpraktiker ist jedoch berechtigt, die
Behandlung
abzubrechen, wenn der Kunde Beratungsinhalte negiert, erforderliche
Auskünfte
zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder/ und lückenhaft
erteilt, dadurch
das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist
oder wenn
Therapiemaßnahmen vereitelt werden.
Terminvereinbarungen:
Untersuchungs- und Behandlungstermine gelten als vertraglich
vereinbart, wenn
diese auf dem Postweg, per Email, Telefax oder fernmündlich
von mir bestätigt
wurden. Bei Hausbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer
Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder aufgrund
der Wetterlage zu
Verzögerungen kommen. Hat mir der Kunden seine Telefonnummer
oder seine
Mobilfunknummer hinterlassen, werde ich unverzüglich
über die Verzögerung
informieren.
Rücktritt bei Hausbesuchen:
Tritt der Kunde bei Ankunft des THP von dem Behandlungsvertrag
zurück, werden
ihm die entstandenen Aufwandskosten zuzüglich einer
Bearbeitungspauschale in
Höhe von 25,00 Euro in Rechnung gestellt. Ausgenommen von
dieser Rechnung sind
wichtige unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende
Gründe in Form höherer
Gewalt nach BGB.
Zahlungsbedingungen:
Der Tierheilpraktiker hat für seine Dienste Ansprüche
auf ein Honorar. Soweit
die Honorare nicht individuell zwischen Tierheilpraktiker und Kunde
vereinbart
sind, gelten die in der Preisliste aufgeführten
Sätze. Die Anwendung anderer
Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist
hiermit ausgeschlossen.
Vermittelt der Tierheilpraktiker Leistungen Dritter, die er nicht
fachlich
überwacht (z.B. Laborleistungen) dann ist der THP berechtigt,
die von dem
Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene
Honorarbestandteile geltend
zu machen. In Quittung und Rechnung sind diese Beträge
gesondert auszuweisen.
Der THP wird sich von den Dritten weder
Rückvergütungen noch sonstige Vorteile
gewähren lassen. Der THP ist aber berechtigt, bei einer
entsprechenden Vereinbarung
für die Vermittlung begleitenden Leistungen beim Kunden eigene
Honorare geltend
zu machen. In den Fällen der Vermittlung von Leistungen
Dritter ist der
Tierheilpraktiker von den Beschränkungen des § 181
BGB befreit und darf als
Beauftragter des Kunden zwischen dem Dritten (z.B. Labor) und sich
selbst
Rechtsgeschäfte abschließen. Dies gilt auch, wenn
§ 181 BGB auch auf die
Rechtsbeziehung zwischen THP und Dritten (z.B. Laborgemeinschaften)
anzuwenden
wäre; unabhängig von einem diesbezüglichen
Befreiungstatbestand. Das Verbot der
Vorteilsgewährung bleibt hiervon unberührt.
Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Kunden in bar
an den
Tierheilpraktiker gegen Quittung (als vorläufiger
Zahlungsnachweis) zu
bezahlen. Sind mehrere, regelmäßige
Behandlungsgänge erforderlich, kann jeweils
zum 01. eines Monats eine Sammelrechnung erstellt werden. Eine
detalliert
aufgeschlüsselte Rechnung wird dem Kunden nach Erhalt
sämtlicher Befunde und
erfolgter Repertorisation innerhalb einer Woche, je nach Wunsch des
Kunden auf
dem Postweg, per Email oder per Telefax übersandt. Bei Versand
per Email oder
Telefax gelten die Versandmeldung des genutzten Inernetdienstes bzw.
der
Faxbericht als Ablieferungsbeleg.
Sofern die Leistungen nicht gegen Barzahlung erbracht wurden, sind
sämtliche
Rechnungen umgehend nach Erhalt zur Zahlung fällig. Als
Zahlungsziel werden
drei Werktage nach Erhalt der Rechnung gesetzt. (§ 271 Abs. 2
BGB) Der Kunde
kommt bei Überschreitung der o.g. Zahlungsfrist sofort in
Zahlungsverzug. Der
Tierheilpraktiker wird nur eine einzige Mahnung versenden; erfolgt die
Zahlung
dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere
Benachrichtigung
das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen.
Gesetzliche Vorschriften:
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§ 43 AMG i.d.F. der 8.
Änderung 1998) ist
die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimittel THP nicht gestattet.
Die
Direktverabreichung an Tiere durch den THP ist jedoch nach wie vor
zulässig, da
dies keine Abgabe sondern eine Verwendung ist. Daraus folgt, dass die
Tierheilpraktikerhonorare grundsätzlich die verwendeten
Arzneimittel enthalten.
Eine Herausrechnung oder Spezifizierung ist nicht möglich. Die
Anwendung der
vom Kunden mitgebrachten Arzneimittel durch den THP ist ausgeschlossen.
Die Abgabe von Arzneimittel durch Apotheken an den Kunden für
verordnete oder
empfohlene Arzneimittel stellt ein nicht durch diese AGB erfasstes
Direktgeschäft dar. Das gleiche gilt für
freiverkäufliche Arzneimittel,
Nahrungsergänzungsmittel und andere Hilfsmittel, die vom THP
empfohlen oder
verordnet und vom Kunden in separaten Einkaufseinrichtungen bezogen
werden.
Diese Direktgeschäfte haben auf die Honorar- und
Rechnungsgestaltung des THP
keinen Einfluss.
Die Abgabe von freiverkäuflichen Arzneimittel,
Nahrungsergänzungsmitteln und
anderen Hilfsmitteln ist dem THP oder mit ihm wirtschaftlich
verbundenen
Unternehmen gestattet.
Unter dem Gesichtspunkt der freien Wahl der Verkaufsstelle für
den Kunden
können diese Produkte vom THP in Gewinnerzielungsabsicht
verkauft oder gegen
Provision vermittelt werden.
Auskunftspflicht des THP:
Der THP ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der
Kundendaten
verpflichtet - beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen
oder auf
behördliche oder gerichtliche Anordnung .
Der THP führt Aufzeichnungen über seine Leistungen
(Patientenakte). Dem Kunden
steht eine Einsicht in diese Patientenakte nicht zu. Ferner kann der
Kunde
nicht verlangen, dass der THP diese Patientenakte herausgibt. Sofern
der Kunde
eine Behandlungsakte verlangt, erstellt diese der THP kosten- und
honorarpflichtig aus der Patientenakte. Sollten sich in der
Patientenakte
Originale befinden, werden diese der Behandlungsakte in Kopie
beigefügt. Die
Kopien erhalten einen Vermerk "Kopie" oder "Abschrift".
Die Patientenakten werden vom THP 30 Jahre nach der letzten Behandlung
oder 10
Jahre nach dem Tod des Kunden vernichtet. Die Vernichtung wird nicht
durchgeführt, wenn plausible Gründe dafür
vorliegen, dass die Patientenakte für
Beweiszwecke benötigt wird.
Datenschutz:
Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine persönlichen
Daten aufgrund des
Vertragsverhältnisses zum Zwecke der automatischen
Verarbeitung gespeichert
werden und verzichtet auf eine besondere Benachrichtigung nach
Bundesdatenschutzgesetz.
Kontaktdaten sowie Inhalt von Beratungsgesprächen und
Behandlungen unterliegen
der Schweigepflicht gem. Bundesdatenschutzgesetz und dürfen an
Dritte
ausschließlich nach schriftlcher Bestätigung des
Kunden weitergegeben werden.
Erfüllungsort & Gerichtsstand:
Erfüllungsort ist bei Hausbesuchen der Wohnort des Kunden.
Gerichtsstand für beide Parteien: Amtsgericht Hersfeld -
Rotenburg
Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder eine oder
mehrere
Bedingungen meiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder
nur teilweise
Rechtswirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit aller anderen
Bedingungen
hiervon unberührt. § 139 BGB findet keine Anwendung.
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